Ordensordnung des Bundesverbands der PARTEI-Hochschulgruppen und LISTEn
I. Grundlagen
§1 Grundlagen
- Der Bundesverband kann in besonderen Anlässen Orden und Urkunden an natürliche Personen verleihen.
- Zur Nominierung ist jedes Mitglied der LISTE berechtigt.
- Personen können sich nicht selbst vorschlagen.
- Nominierungen dürfen bis zu zwei Wochen vor dem BundesLISTEn-Treffen an den Bundesvorstand gestellt werden. Ausgenommen hiervon sind die §§ 8 bis 10.
- Über die Zulassung der Nominierung entscheidet der Bundesvorstand.
§2 Verleihung
- Orden werden ausschließlich öffentlich auf dem BundesLISTEn-Treffen verliehen.
- Ein Orden kann mehrmals an eine Person verliehen werden, nicht jedoch für denselben Grund.
- Der Orden kann abgelehnt werden.
- Die Namen Ordensträger*innen sind öffentlich einsehbar.
§3 Aberkennung
- Der Bundesvorstand kann verliehene Orden aberkennen. Diese Aberkennung muss beim folgenden BundesLISTEn-Treffen mit einfacher Mehrheit bestätigt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt der Orden als aberkannt.
§4 Ablegung
- Ordensträger*innen können einen Orden zu jeder Zeit ablegen. Die Ablegung muss dem Bundesvorstand mitgeteilt werden. Die Orden müssen dem Bundesvorstand zurückgegeben werden.
II. Orden
§5 Kurt-Tucholski-Orden für besondere Verdienste um Die LISTE
- Der Kurt-Tucholski-Orden für besondere Verdienste um Die LISTE wird an Mitglieder verliehen, die sich in besonderem Maße für Die LISTE eingesetzt haben.
- Der Orden kann auch an Mitglieder der Partei Die PARTEI verliehen werden. Nicht jedoch an Nichtmitglieder.
- Allen anwesenden Mitgliedern auf der Gründungsversammlung wird ein solcher Orden überreicht.
§6 Karl-Ludwig-Sand-Urkunde für Kreativen Aktivismus
- Die Karl-Ludwig-Sand-Urkunde für Kreativen Aktivismus wird an Menschen verliehen, die sich in besonders kreativen Maße aktivistisch betätigt haben.
§7 Lina E-hrenurkunde für besonderen Dienst am Antifaschismus
- Die Lina E-hrenurkunde für besonderen Dienst am Antifaschismus wird an Menschen verliehen, die sich in besonders kreativen Maße aktivistisch betätigt haben.
§8 Alexander-Gauland-Urkunde für die hässlichste Krawatte
- Die Alexander-Gauland-Urkunde für die hässlichste Krawatte wird an das Mitglied verliehen, welches auf dem BundesLISTEn-Treffen die hässlichste Krawatte trägt.
§9 Arno-Dübel-Urkunde für Langzeitstudent*innen
- Die Arno-Dübel-Urkunde für Langzeitstudent*innen wird an Personen vergeben, die zum Zeitpunkt des BundesLISTEn-Treffens mindestens 20 Fachsemester nachweisen kann.
§10 Ursula-von-der-Laien-Urkunde für professionelle Handynutzung
- Die Ursula-von-der-Laien-Urkunde für professionelle Handynutzung wird an das Mitglied vergeben, welches die längste Bildschirmzeit während dem BundesLISTEn-Treffen nachweisen kann.
III. Schlussbestimmung
§11 Salvatorische Klausel
- Sollten Teile dieser Ordnung rechtsunwirksam sein, hat dies keine Auswirkungen auf die übrigen Bestimmungen dieser Ordnung. Sie bleiben weiterhin gültig.
- Rechtsunwirksame Bestimmungen sind ihrem Sinn entsprechend auszulegen.
Ordensträger*innen:
Kurt-Tucholski-Orden für besondere Verdienste um Die LISTE
Karl-Ludwig-Sand-Urkunde für Kreativen Aktivismus
Lina E-hreurkunde für besonderen Dienst am Antifaschismus
Alexander-Gauland-Urkunde für die hässlichste Krawatte
Arno-Dübel-Urkunde für Langzeitstudent*innen
Ursula-von-der-Laien-Urkunde für professionelle Handynutzung