Ordensordnung des Bundesverbands der PARTEI-Hochschulgruppen und LISTEn

Die Rechtstexte sind aktuell noch im Aufbau und NICHT wirksam. Über diese Texte wird auf der Gründunsgversammlung im Oktober 2024 abgestimmt.

Solltet ihr Anmerkungen und weitere Ideen haben, schickt sie bitte an hochschulgruppen@nulldie-partei.de.


I. Grundlagen

§1 Grundlagen

  1. Der Bundesverband kann in besonderen Anlässen Orden an natürliche Personen verleihen.
  2. Zur Nominierung ist jedes Mitglied der LISTE berechtigt.
  3. Personen können sich nicht selbst vorschlagen.
  4. Nominierungen dürfen bis zu zwei Wochen vor dem BundesLISTEn-Treffen an den Bundesvorstand gestellt werden.
  5. Eine Nominierung ist schriftlich begründet mit einer Frist von 4 Wochen vor dem folgenden BundesLISTEntreffen bei der BundesLISTE einzureichen.
  6. Über die Zulassung der Nominierung entscheidet der Bundesvorstand.

§2 Verleihung

  1. Orden werden ausschließlich öffentlich auf dem BundesLISTEn-Treffen verliehen.
  2. Ein Orden kann mehrmals an eine Person verliehen werden, nicht jedoch für denselben Grund.
  3. Der Orden kann abgelehnt werden.
  4. Die Person muss nach der Verleihung eine 30 sekündige Lobeshymne auf Die LISTE halten, sonst gilt der Orden als aberkannt. Bei Abwesenheit soll sie als Video beim Bundesvorstand eingehen.
  5. Die Namen Ordensträger*innen sind öffentlich einsehbar.

§3 Aberkennung

  1. Der Bundesvorstand kann verliehene Orden aberkennen. Diese Aberkennung muss beim folgenden BundesLISTEn-Treffen mit einfacher Mehrheit bestätigt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt der Orden als aberkannt.

§4 Ablegung

  1. Ordensträger*innen können einen Orden zu jeder Zeit ablegen. Die Ablegung muss dem Bundesvorstand mitgeteilt werden. Die Orden müssen dem Bundesvorstand zurückgegeben werden.

II. Orden

§5 Kurt-Tucholsky-Orden für besondere Verdienste um Die LISTE

  1. Der Kurt-Tucholsky-Orden für besondere Verdienste um Die LISTE wird an Mitglieder verliehen, die sich in besonderem Maße für Die LISTE eingesetzt haben.
  2. Der Orden kann auch an Mitglieder der Partei Die PARTEI verliehen werden. Nicht jedoch an Nichtmitglieder.
  3. Neben dem Orden bekommt die Person zur Verleihung einen Kasten Bier geschenkt. Es gilt die Standardeinheit von 20 Flaschen á 500ml pro Kasten. Menschen die keinen Alkohol möchten, können zwischen Paulaner Spezi und Club Mate entscheiden.

§6 Karl-Ludwig-Sand-Orden für Kreativen Aktivismus

  1. Der Karl-Ludwig-Sand-Orden für Kreativen Aktivismus wird an Menschen verliehen, die sich in besonders kreativen Maße aktivistisch betätigt haben.

§7 Lina E-hrenorden für besonderen Dienst am Antifaschismus

  1. Der Lina E-hrenorden für besonderen Dienst am Antifaschismus wird an Menschen verliehen, die sich in besonders kreativen Maße aktivistisch betätigt haben.

§8 Alexander-Gauland-Orden für die hässlichste Krawatte

  1. Der Alexander-Gauland-Orden für die hässlichste Krawatte wird an die Person verliehen, die auf dem BundesLISTEn-Treffen die hässlichste Krawatte trägt.

§9 Arno-Dübel-Orden für Langzeitstudent*innen

  1. Der Arno-Dübel-Orden für Langzeitstudent*innen wird an Personen verliehen, die mehr als 20 Semester studieren.
  2. Träger*innen dieses Ordens müssen Mitglied in der LISTE sein.

§10 Ursula-von-der-Laien-Orden für professionelle Handynutzung

  1. Der Ursula-von-der-Laien-Orden für professionelle Handynutzung wird an die Person verliehen, die während dem BundesLISTEn-Treffen die längste Bildschirmzeit hat.
  2. Der Orden kann auch an Mitglieder der Partei Die PARTEI verliehen werden. Nicht jedoch an Nichtmitglieder.

III. Schlussbestimmung

§11 Salvatorische Klausel

  1. Sollten Teile dieser Ordnung rechtsunwirksam sein, hat dies keine Auswirkungen auf die übrigen Bestimmungen dieser Ordnung. Sie bleiben weiterhin gültig.
  2. Rechtsunwirksame Bestimmungen sind ihrem Sinn entsprechend auszulegen.

Ordensträger*innen:

Kurt-Tucholsky-Orden für besondere Verdienste um Die LISTE

  • Noch nicht vergeben

Karl-Ludwig-Sand-Orden für Kreativen Aktivismus

  • Noch nicht vergeben

Lina E-hrenorden für besonderen Dienst am Antifaschismus

  • Noch nicht vergeben

Alexander-Gauland-Orden für die hässlichste Krawatte

  • Noch nicht vergeben

Arno-Dübel-Orden für Langzeitstudent*innen

  • Noch nicht vergeben

Ursula-von-der-Laien-Orden für professionelle Handynutzung

  • Noch nicht vergeben