Ordensordnung des Bundesverbands der PARTEI-Hochschulgruppen und LISTEn

I. Grundlagen

§1 Grundlagen

  1. Der Bundesverband kann in besonderen Anlässen Orden und Urkunden an natürliche Personen verleihen.
  2. Zur Nominierung ist jedes Mitglied der LISTE berechtigt.
  3. Personen können sich nicht selbst vorschlagen.
  4. Nominierungen dürfen bis zu zwei Wochen vor dem BundesLISTEn-Treffen an den Bundesvorstand gestellt werden. Ausgenommen hiervon sind die §§ 8 bis 10.
  5. Über die Zulassung der Nominierung entscheidet der Bundesvorstand.

§2 Verleihung

  1. Orden werden ausschließlich öffentlich auf dem BundesLISTEn-Treffen verliehen.
  2. Ein Orden kann mehrmals an eine Person verliehen werden, nicht jedoch für denselben Grund.
  3. Der Orden kann abgelehnt werden.
  4. Die Namen Ordensträger*innen sind öffentlich einsehbar.

§3 Aberkennung

  1. Der Bundesvorstand kann verliehene Orden aberkennen. Diese Aberkennung muss beim folgenden BundesLISTEn-Treffen mit einfacher Mehrheit bestätigt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt der Orden als aberkannt.

§4 Ablegung

  1. Ordensträger*innen können einen Orden zu jeder Zeit ablegen. Die Ablegung muss dem Bundesvorstand mitgeteilt werden. Die Orden müssen dem Bundesvorstand zurückgegeben werden.

II. Orden

§5 Kurt-Tucholski-Orden für besondere Verdienste um Die LISTE

  1. Der Kurt-Tucholski-Orden für besondere Verdienste um Die LISTE wird an Mitglieder verliehen, die sich in besonderem Maße für Die LISTE eingesetzt haben.
  2. Der Orden kann auch an Mitglieder der Partei Die PARTEI verliehen werden. Nicht jedoch an Nichtmitglieder.
  3. Allen anwesenden Mitgliedern auf der Gründungsversammlung wird ein solcher Orden überreicht.

§6 Karl-Ludwig-Sand-Urkunde für Kreativen Aktivismus

  1. Die Karl-Ludwig-Sand-Urkunde für Kreativen Aktivismus wird an Menschen verliehen, die sich in besonders kreativen Maße aktivistisch betätigt haben.

§7 Lina E-hrenurkunde für besonderen Dienst am Antifaschismus

  1. Die Lina E-hrenurkunde für besonderen Dienst am Antifaschismus wird an Menschen verliehen, die sich in besonders kreativen Maße aktivistisch betätigt haben.

§8 Alexander-Gauland-Urkunde für die hässlichste Krawatte

  1. Die Alexander-Gauland-Urkunde für die hässlichste Krawatte wird an das Mitglied verliehen, welches auf dem BundesLISTEn-Treffen die hässlichste Krawatte trägt.

§9 Arno-Dübel-Urkunde für Langzeitstudent*innen

  1. Die Arno-Dübel-Urkunde für Langzeitstudent*innen wird an Personen vergeben, die zum Zeitpunkt des BundesLISTEn-Treffens mindestens 20 Fachsemester nachweisen kann.

§10 Ursula-von-der-Laien-Urkunde für professionelle Handynutzung

  1. Die Ursula-von-der-Laien-Urkunde für professionelle Handynutzung wird an das Mitglied vergeben, welches die längste Bildschirmzeit während dem BundesLISTEn-Treffen nachweisen kann.

III. Schlussbestimmung

§11 Salvatorische Klausel

  1. Sollten Teile dieser Ordnung rechtsunwirksam sein, hat dies keine Auswirkungen auf die übrigen Bestimmungen dieser Ordnung. Sie bleiben weiterhin gültig.
  2. Rechtsunwirksame Bestimmungen sind ihrem Sinn entsprechend auszulegen.

Ordensträger*innen:

Kurt-Tucholski-Orden für besondere Verdienste um Die LISTE

  • Noch nicht vergeben

Karl-Ludwig-Sand-Urkunde für Kreativen Aktivismus

  • Noch nicht vergeben

Lina E-hreurkunde für besonderen Dienst am Antifaschismus

  • Noch nicht vergeben

Alexander-Gauland-Urkunde für die hässlichste Krawatte

  • Noch nicht vergeben

Arno-Dübel-Urkunde für Langzeitstudent*innen

  • Noch nicht vergeben

Ursula-von-der-Laien-Urkunde für professionelle Handynutzung

  • Noch nicht vergeben