Geschäftsordnung des BundesLISTEn-Treffen des Bundesverbands der PARTEI-Hochschulgruppen und LISTEn

§1 Anträge zur Geschäftsordnung

  1. Jede anwesende Person kann einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen. Sie zeigt dies in der Regel durch Meldung mit beiden Händen an. Während eines Redebeitrages oder einer Abstimmung sind Anträge zur Geschäftsordnung nicht zulässig.
  2. Anträge zur Geschäftsordnung sind:
    1. Änderung der beschlossenen Tagesordnung;
    2. Beschränkung der Redezeit;
    3. Schließung der Redeliste;
    4. Schluss der Debatte, ggf. sofortige Beschlussfassung;
    5. Wiederaufnahme der Debatte;
    6. Nichtbehandlung eines Antrages;
    7. Antrag auf Vertagung;
    8. Verweisung in einen Ausschuss der BundesLISTE;
    9. fünfminütige Sitzungspause (maximal zwei pro Sitzung zusätzlich zur Pause);
    10. Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit;
    11. Antrag auf Blockwahl;
    12. Antrag auf geheime Abstimmung;
    13. Neuauszählung der Abstimmung;
    14. teilweise oder vollständige Ablösung oder Abwahl der Sitzungsleitung für die aktuelle
      Sitzung.
  3. Der*die Antragsteller*in begründen ihren Antrag in einem Redebeitrag von maximal 161 Sekunden (2:41min). Daraufhin werden ebenso lange Reden zur Sache zugelassen. Danach wird über den Antrag mit einfacher Mehrheit entschieden. Anträge auf geheime Abstimmung müssen von mindestens 10% der anwesenden Mitglieder gestellt werden und sind sofort angenommen.
  4. Über die Handhabung und Auslegung der Geschäftsordnung entscheidet die Sitzungsleitung nach eigenem Ermessen. Gegen eine Ermessensentscheidung kann Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch muss unverzüglich erfolgen und wird durch einfache Mehrheit des BundesLISTEn-Treffens entschieden.

§2 Sitzung

  1. Während der Sitzung sind in der Regel zwei halbstündige Pausen vorzusehen, deren
    Zeitpunkte in der Tagesordnung festgelegt werden.
  2. An gesetzlichen Feiertagen finden keine Sitzung statt.

§3 Tagesordnung

  1. Zu Beginn jeder Sitzung wird eine Tagesordnung mit einfacher Mehrheit beschlossen. 
  2. Sie kann im weiteren Verlauf mit 2/3-Mehrheit geändert werden. 

§4 Sitzungsleitung

  1. Zu Beginn jeder Sitzung wird eine Sitzungsleitung aus mindestens 2, maximal 4 Personen mit einfacher Mehrheit in offener Abstimmung festgelegt.
  2. Die Sitzungsleitung soll paritätisch besetzt sein.
  3. Die Sitzungsleitung hat das Amt neutral auszuführen.
  4. Die Sitzungsleitung bestimmt die Protokollant*in.
  5. Die Sitzungsleitung leitet, öffnet und beendet die Sitzung, nimmt (Änderungs-) Anträge, Bewerbungen, und Anträge zur Geschäftsordnung entgegen, befindet über deren Zulässigkeit, erteilt und entzieht das Wort. Die Sitzungsleitung kann eine Protokollführung vorschlagen.
  6. Während der Wahlgänge dürfen keine Kandidat*innen der Sitzungsleitung angehören.
  7. Die Sitzungsleitung führt eine Redeliste und erteilt danach das Wort. Sie achtet auf die Einhaltung der Redeliste.
  8. Die Sitzungsleitung übt das Hausrecht aus, trägt für den ungestörten Ablauf der Sitzung Sorge und kann Personen, die den Fortgang der Sitzung erheblich und auf Dauer stören, von der Sitzung ausschließen.
  9. Die Sitzungsleitung kann jederzeit das Wort zu Verfahrensfragen ergreifen.

§5 Sitzungsprotokoll

  1. Das Protokoll der Mitgliederversammlung enthält mindestens folgende Angaben:
    1. Sitzungsort, Sitzungsbeginn, Sitzungsende und -unterbrechungen.
    2. Anwesende Mitglieder bei Beschlussfähigkeitsfeststellung.
    3. Die vorläufige und die beschlossene Tagesordnung.
    4. Den Wortlaut aller Anträge, Änderungsanträge, deren Antragsteller*in und das Abstimmungsergebnis hierüber. Antragstexte können dem Protokoll auch als Anhang beigefügt werden; in diesem Fall ist der Anhang Bestandteil des Protokolls.
    5. Persönliche Erklärungen.
    6. Wahlvorschläge, Kandidaturen sowie Wahlergebnisse und Erklärungen über die Annahme einer Wahl.
    7. Sinngemäße Wiedergabe des Verlaufs der Debatten und Berichte.

§6 Anträge, Beschlüsse und Abstimmungen 

  1. Anträge, die später als vier Wochen vor Beginn der Mitgliederversammlung eingebracht werden, können nur noch als Spontananträge behandelt werden und bedürfen für ein Behandlung einer 2/3-Mehrheit der Mitgliederversammlung.
  2. Anträge werden mit einfacher Mehrheit beschlossen. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. Bei einer Enthaltungsmehrheit, die mehr als die Summe der Ja- und Nein-Stimmen umfasst, erfolgt eine neuerliche Befassung mit dem Antrag auf der nächsten Mitgliederversammlung.
  3. Änderungsanträge sind grundsätzlich in schriftlicher Form zu stellen. Sie können vor Ort verschriftlicht werden.
  4. Die/der Antragsteller*in kann jederzeit seinen/ihren Antrag ändern sowie Änderungsanträge übernehmen bzw. modifiziert übernehmen.
  5. Am Schluss der Beratung haben die jeweiligen Antragsteller*innen und Berichterstatter*innen das Recht auf ein kurzes Schlusswort.
  6. Die Entscheidung über die Zulässigkeit von Anträgen und Änderungsanträgen trifft die Sitzungsleitung. Ablehnungen sind zu Begründen. Bei Wiederspruch von stimmberechtigten anwesenden Mitgliedern ist mit einfacher Mehrheit drüber abzustimmen.
  7. Abstimmungen erfolgen grundsätzlich durch Handzeichen oder Heben einer Stimmkarte.
  8. Das Rückholen von auf der Sitzung abgestimmten Beschlüssen ist unzulässig. 
  9. Bei Vorliegen mehrerer Anträge wird über inhaltlich weiterführende Anträge zuerst abgestimmt. Über Änderungsanträge wird vor dem Hauptantrag abgestimmt. Diese Reihenfolge legt im Zweifelsfall die Sitzungsleitung fest.

§7 Redeliste

  1. Die Sitzungsleitung führt eine Redeliste. 
  2. Die Aufstellung der Redeliste orientiert sich an folgenden
    Kriterien:
    1. Berücksichtigung der Reihenfolge der Meldungen.
  3. Die Sitzungsleitung kann die Redeliste unterbrechen:
    1. zur Beantwortung direkt gestellter Fragen;
    2. zur einmaligen sofortigen Berichtigung oder
    3. um Antragsteller*innen Gelegenheit zur Erwiderung zu geben.
  4. Vor Schließung der Redeliste ist jeder anwesenden Person Gelegenheit zu geben, sich noch auf diese setzen zu lassen.

§8 Wahlen

  1. Jedes Mitglied der LISTE hat grundsätzlich eine Stimme, soweit die
    Bundessatzung der BundesLISTE nichts anderes bestimmt.
  2. Es wird in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt
  3. Vor einer Wahl erhält die*der Kandidat*in die Möglichkeit, sich vorzustellen. Alle anwesenden stimmberechtigten Mitglieder können Fragen stellen.
  4. Bei Wahlen kann auf Wunsch eines Mitglieds des BundesLISTEn-Treffens nach der Vorstellung eine Personaldebatte geführt werden. Die Personaldebatte wird ohne die Kandidierenden durchgeführt.
  5. Zur Durchführung von Wahlen wird eine Wahlleitung und mindestens zwei Wahlhelfer*innen benötigt. Diese werden zusammen mit der Sitzungsleitung gewählt.

§9 Ausschluss der Öffentlichkeit 

  1. Das BundesLISTEN-Treffen tagt in der Regel öffentlich. 
  2. Auf Wunsch einer anwesenden und/oder betroffenen Person erfolgt die Beratung über Angelegenheiten, welche die Persönlichkeitsrechte betreffen, verbandsöffentlich.
  3. Nach Ausschluss der Öffentlichkeit sind die Anwesenden über die Inhalte der Sitzung
    zu Verschwiegenheit verpflichtet.

§10 Salvatorische Klausel

  1. Sollten Teile dieser Ordnung rechtsunwirksam sein, hat dies keine Auswirkungen auf die übrigen Bestimmungen dieser Ordnung. Sie bleiben weiterhin gültig.
  2. Rechtsunwirksame Bestimmungen sind ihrem Sinn entsprechend auszulegen.

§11 Schlussbestimmungen 

  1. Diese Geschäftsordnung tritt am Tage ihrer Verabschiedung durch die Bundesmitgliederversammlung in Kraft.